Verhinderungspflege – Entlastung, die Sie selbst bestimmen
Shownotes
Ein paar Stunden, in denen jemand anderes übernimmt: die Nachbarin, der Sohn, ein Pflegedienst. Für einen Arzttermin, den Einkauf oder einfach, um einmal in Ruhe durchzuatmen. Bei der Verhinderungspflege entscheiden Sie selbst, wer einspringt und wann – bezahlt wird es von der Pflegekasse.
In dieser Folge erklären wir, wer die Vertretung übernehmen darf, welcher Betrag jedes Jahr zur Verfügung steht und warum es sich lohnt, rechtzeitig daran zu denken.
Themen der Folge:
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI, gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege, Vertretung durch Angehörige oder Nachbarn, stundenweise Entlastung, Abrechnung mit der Pflegekasse.
Wir sind das PTW Pflegeteam aus Hamburg-Volksdorf und begleiten seit 1994 Menschen zu Hause – mit Pflege, mit Betreuung und mit Beratung. Was wir hier erzählen, stammt aus dieser täglichen Arbeit.
ptw-pflegeteam.de
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