Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – bis zu 4.180 € Zuschuss für ein sicheres Zuhause
Shownotes
Ein Treppenlift, eine bodengleiche Dusche oder Haltegriffe im Bad – kleine Umbauten, die das Leben zu Hause sicherer machen und die Pflege spürbar erleichtern. Aber wusstest du, dass die Pflegekasse dafür Geld dazugibt?
In dieser Folge sprechen Lukas und Linda ganz einfach darüber, was wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind, wer Anspruch hat und wie man den Zuschuss bekommt.
Das erfährst du:
- Was wohnumfeldverbessernde Maßnahmen überhaupt sind (§ 40 Abs. 4 SGB XI)
- Wie hoch der Zuschuss ist: bis zu 4.180 € pro Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 €
- Warum es diese Leistung schon ab Pflegegrad 1 gibt
- Typische Beispiele: barrierearmes Bad, Rampen, Türverbreiterungen, Haltegriffe
- Die wichtigste Regel: den Antrag immer VOR Beginn der Maßnahme stellen
- Was ist überhaupt eine "Maßnahme" und wie oft kann sie in Anspruch genommen werden
PTW Pflegeteam
Häusliche Pflege · Beratung · Betreuung · Haushalt.
Neuer Kommentar